Automatisierte Benachrichtigungen am Tag der öffentlichen Bekanntmachung
Mithilfe ihrer Beobachtungsliste erhalten Sie automatisierte Benachrichtigungen innerhalb eines Tages nach der öffentlichen Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht oder im Handelsregister. So reduzieren Sie das Risiko für die Zusammenarbeit mit zahlungsunfähigen Partnern oder erhalten Indizien für mögliche, anstehende Insolvenzverfahren.

Automatisierte E-Mail-Benachrichtigungen
Tagesaktuelle Änderungen zum Insolvenzverfahren und Eintragungen im Handelsregister erhalten Sie ganz bequem per E-Mail oder können Sie direkt im System einsehen. Somit verpassen Sie keine relevanten Meldungen mehr. Dies gilt ebenfalls für ihre individuellen Beobachtungslisten.

Individuelle Benachrichtigungen je Beobachtungsliste
Definieren Sie selbst, wer über Änderungen an Unternehmen per E-Mail benachrichtigt werden soll. Bestimmten Sie außerdem, welche Arten von Benachrichtigungen Sie erhalten möchten. Dabei können Sie je nach Beobachtungsliste die Empfänger individuell definieren. So gehen Benachrichtigungen an die vorgesehen Personen!

Individuelle Beobachtungslisten
Richten Sie ihre Beobachtungslisten für unterschiedliche Branchen, Unternehmen oder Insolvenzverfahren ein, um stets den Überblick zu behalten. Sie können Beobachtungslisten individuelle Namen vergeben und erhalten somit einen besseren Überblick über alle Änderungen von Unternehmen auf ihrer persönlichen Beobachtungsliste.